Transparenz in der Kommunalpolitik
BÜRGERNAH - UNABHÄNGIG - SACHORIENTIERT: Freie Wähler haben ein offenes Ohr für die Ideen, Sorgen und Wünsche der Bürger, sind unabhängig und ungebunden und wünschen sich die Mitarbeit der Bürger auch ohne Parteibuch und deren Einbindung in sachorientierte Entscheidungen.
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Transparenz in der Kommunalpolitik

„Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern…“, so steht es in der Gemeindeordnung im §35 Absatz 1.

 

Man kann darin erkennen, dass die Öffentlichkeit und damit Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern das Ziel sein soll. Wie bei vielen anderen Vorschriften gibt es da natürlich auch verschiedene Auslegungen.

Bei der einen Verwaltung nimmt man die Bürger gerne mit ins Boot, bei anderen Kommunen neigt man eher dazu mehr nichtöffentlich zu beraten.

 

Schon seit vielen Jahren immer wieder, aber insbesondere in den letzten Monaten haben die Freien Wähler in der Presse entnehmen können, dass die Bürgerinnen und Bürger über diese „gängige“ Nichtöffentlichkeit enttäuscht sind.

 

Und das nicht nur in unserer Stadt Kraichtal.

Die Freien Wähler Kraichtal fordern seit langem mehr Transparenz und das weniger nichtöffentlich zu behandelt wird. Eben den Bestimmungen des o.g. Paragrafen gerecht zu werden. Und das egal bei welchem Thema: Unterbringung der Flüchtlinge, Betrugsfall, Verkehr, Schulinfrastruktur …!

 

Natürlich ist es bequemer für eine Verwaltung, wenn man vor etwaigen Entscheidungen im Gemeinderat schon eine Richtung erkennen kann „wohin die Reise geht“. Jedoch sieht genau das eine Rechtsnorm eben nicht vor.

 

Das Thema Transparenz betrifft auch noch weitere Bereiche: z.B. Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt.

Wir haben Verständnis dafür, dass gewisse Regeln einzuhalten sind – in einem amtlichen Mitteilungsblatt. Sie, verehrte Leser können die Berichte vergleichen. Lesen Sie einfach im Vergleich zum Mitteilungsblatt z.B. auch die Berichte im „Kraichtalboten“ oder in der BNN. Vielleicht erkennen Sie ja manchmal Unterschiede. Entscheiden Sie dann selbst.

 

Selbstverständlich müssen die „berechtigten Interessen Einzelner“ gewahrt werden. Aber eben nur dann, wenn dieses auch so vorgesehen ist.

Die Fraktion der Freien Wähler wird nun öfters einen Antrag zur öffentlichen Beratung stellen. Für dessen Annahme benötigt der Antragsteller jedoch eine Mehrheit. Diese findet sich sicher, wenn auch andere Fraktionen an mehr Transparenz interessiert sind.

 

Übrigens: Im §35 Absatz 2 steht dann: Die Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit (…) verpflichtet, bis sie der Bürgermeister von der Schweigepflicht entbindet …“.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns stets an die vorhandenen Rechtsnormen halten, auch wenn wir sehr gut verstehen, dass manche Informationen interessant sind.